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79379 Müllheim
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79219 Staufen im Breisgau
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Wasser

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Die Stadtwerke haben im August 2009 die Wasserwerke von Staufen und Müllheim übernommen. Für die Kunden bleibt weitgehend alles beim Alten. Für den laufenden Betrieb werden einige Regelungen angepasst; außerdem werden die „Ergänzenden Bedingungen zur AVB WasserV“ (Allgemeine Versorgungsbedingungen) angepasst.

Für die Bürgerinnen und Bürger aus Müllheim ändert sich ab 2010 der Modus der Abschlagszahlungen für die Wasserversorgung sowie die Abwassergebühren. Bisher wurde in Müllheim der jeweilige Betrag quartalsweise eingezogen; künftig erheben die Stadtwerke – wie bereits in Staufen – die Abschlagsbeträge zum jeweiligen Monatsende. Dies wird erstmals nach der Jahresschlussrechnung 2009 mit der ersten Abschlagszahlung ab Februar 2010 umgesetzt.

Wasseranalysen

Urananalyse

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AVB und gesetzliche Bestimmungen

Wichtiger Hinweis:
Unsere Ergänzenden Bedingungen zur AVB Wasser V werden derzeit aktualisiert, aus diesem Grund sind die angegebenen Preise ab dem 01.01.2012 nicht mehr gültig!

Einrichten von Entnahmestellen

Regenwassernutzung

Anträge Stadt Müllheim:

» Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers für die Berechnung von Abwassergebühren bei einer Regenwassernutzungsanlage nach § 39 AbwS der Stadt Müllheim

» Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers zum Zweck der Absetzung von Abwassergebühren nach §40 AbwS der Stadt Müllheim

» Antrag auf Einbau eines Zwischenzählers für die Berechnung von Abwassergebühren bei Entnahme von Grundwasser aus Tiefbrunnen nach § 39 AbwS der Stadt Müllheim

Anträge Stadt Staufen:

Prüfung und Instandsetzung

Netz / Hausanschlüsse

Installateure